AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
XXL-Printservice
Alexander Jakubowski,
97340 Gnodstadt, Hasenpfad 4

1. Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unserer Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

2. Zustandekommen des Vertrages

Jede Bestellung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung des Auftrages nach Eingang der Bestellung.

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ist ein Skontoabzug von 2% zulässig.

Ausgenommen hiervon sind Voraus- und Abschlagszahlungen, diese sind zahlbar nach Rechnungseingang. Bei Aufträgen unter 50 € berechnen wir eine Mindermengenbearbeitungsgebühr von 5 €. Bei Aufträgen über 5.000 € ist die Zahlung bei mangelnder besonderer Vereinbarungen wie folgt zu leisten: ein Drittel Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, ein Drittel sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Ware versandfertig ist, oder bei Beginn der Montage, der Restbetrag innerhalb 14 Tagen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ist ein Skontoabzug von 2% auf den gesamten Auftragswert zulässig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche sind nicht statthaft. Wechselscheck und sonstige Zahlungen, die nicht Barzahlungen sind, bedürfen vorheriger Vereinbarungen und werden nur als Zahlungen erfüllungshalber akzeptiert. Die mit der Verwertung der erfüllungshalber gegebenen Leistungen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir jede Einzellieferung von Ihrer Vorausbezahlung in Höhe Ihres Rechnungsbetrages abhängig machen.

§§ 642, 643 BGB gelten uneingeschränkt, jedoch mit der Maßgabe, dass wir auch ohne Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung im Sinne des §643 BGB zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt sind, soweit die Voraussetzungen des §642 BGB vorliegen.

Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

4. Lieferung und Versand

Alle Lieferungen erfolgen ab Werk Gnodstadt, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Soweit es sich um Artikel handelt, die nicht in unserem Werk Ochsenfurt hergestellt werden, erfolgt die Lieferung ab Herstellungs- bzw. Versandtort, ebenfalls auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Versandart wird von uns gewählt. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Ware bzw. des Werkes auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen – z.B. die Anfuhr und Aufstellung – übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers wird auf dessen Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die vom Besteller zu vertreten sind, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch verpflichten wir uns, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt. Teillieferungen sind zulässig. Die Verpackungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Rücknahme gebrauchter Packmittel kann nur erfolgen, wenn diese ausdrücklich vereinbart und auf unseren Auftragsbestätigungen vermerkt wurde.

5. Lieferzeiten

Die voraussichtliche Lieferzeit wird auf unsern Auftragsbestätigungen angegeben. Die dort genannten Termine sind keine Fixtermine. Diese werden von uns grundsätzlich nicht akzeptiert. Im Falle des Lieferverzuges ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. In jedem Falle ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, wie höherer Gewalt, Betriebsstörungen bei uns oder bei unserem Vorlieferanten, Verzögerungen auf dem Transportwege, Streiks und dergleichen, sind wir zur Lieferung innerhalb der genannten Lieferzeit nicht verpflichtet.

6. Preise

Alle genannten Preise sind freibleibend und gelten in Euro netto.

7. Reproduktionsrecht

Wir setzen bei allen eingesandten Vorlagen voraus, dass der Besteller das Reproduktionsrecht besitz. Bei unrechtmäßiger Verwendung haftet der Besteller für etwaige entstehende Schäden bzw. Kosten. Das Urheberrecht der von uns geschaffenen und gelieferten grafischen und fotografischen Arbeiten verbleibt bei uns. Verwendungen gleich welcher Art sind unzulässig, wenn wir sie nicht vorher genehmigen. Bei urheberrechtlich geschützten Werken behalten wir uns im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers die Geltendmachung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen vor. Anstelle des Schadensersatzanspruches behalten wir uns im Falle des Zahlungsverzuges den Anspruch auf Herausgabe des Gewinns, den der Besteller während des Zahlungsverzuges durch Verwertung des Urheberrechtes erzielt hat und den Anspruch auf Rechnungslegung über diesen Gewinn vor. Dies gilt auch, soweit wir die Nutzung des Werkes im Vertrag genehmigt haben sowie vom Besteller von uns bestrittene Mängel gerügt werden. § 97 UrhG gilt darüber hinaus uneingeschränkt.

8. Haftung für normale Vorlagen

Für alle uns eingesandten Vorlagen haften wir nur in Höhe des Materialwertes, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung. Das gilt sowohl für den Verlust als auch für Beschädigungen von Vorlagen und Druckunterlagen. In den Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Rohrbruch oder dergleichen) ist eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern die Vorlagen geheim zu halten sind, ist uns dieses ausdrücklich bei einer Bestellung mitzuteilen. Eine Haftung für einen etwaigen durch die Nichtgenehmigung entstehenden Schaden übernehmen wir nicht.

9. Haftung für wertvolle Vorlagen

Werden uns Vorlagen oder Diapositive übergeben, deren Einzelwert 350 € bzw. deren Gesamtwert 3.500 € übersteigt, so ist uns dieses bei Auftragserteilung anzuzeigen. Unterbleibt dieser Hinweis, so ist eine darüber hinausgehende Haftung für Beschädigungen oder Verlust ausgeschlossen.

10. Korrekturen/Beanstandungen

Satz- und Bearbeitungsfehler, die in unserem Betrieb entstehen, werden kostenlos berichtigt. Dagegen werden Änderungen und Korrekturen in Abweichung vom Auftrag bzw. Manuskript nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler haften wir nicht. Kleine Abweichungen hinsichtlich Schärfe, Kontrast- und Farbwiedergabe sind unvermeidbar und berechtigen in keinem Fall zur Reklamation. Das gleiche gilt für die Art und Beschaffenheit des verwendeten Materials. Bei Großserien-, Großfoto-, und Großdiaproduktionen sowie deren Kaschierung auf Platten aller Art sind leichte Fehler in der Oberfläche (z.B. Staubeinschlüsse usw.) kaum vermeidbar und berechtigen nicht zur Reklamation. Fehler, die ihre Ursache in dem von uns vom Auftraggeber oder von Dritten zur Verfügung gestellten Negativ oder Diapositiv haben (z.B. Kratzer, Unschärfen, Kontrastlosigkeit etc.) können nicht immer ausgeglichen werden und berechtigen in keinem Falle zur Reklamation. Soweit von uns im Auftrage des Auftraggebers bei Dritten, insbesondere Bildunterlagen oder Vorlagen angefordert werden, geschieht dies im Namen und im Auftrage des Auftraggebers. Ein Vertragsverhältnis kommt bei Beschaffung solcher Vorlagen allein zwischen dem Auftraggeber und dem betreffenden Dritten, z.B. der Bildagentur, zustande. Für Fehler und Mängel in den uns zur Verfügung gestellten Vorlagen sind wir nicht verantwortlich. Eine Haftung für die Reproduktion des Fehlers auf die von uns erstellte Vergrößerung kann nicht übernommen werden. Ebenso sind sichtbare Nähte zwischen den Einzelbahnen sowie ein nicht ganz passgerechter Anschluss unvermeidbar. Diese technisch bedingten Fehler werden von uns so gering wie möglich gehalten, sodass sie aus angemessenem Abstand (einfache Bilddiagonale) den meisten Betrachtern nicht auffallen. Derartige Fehler berechtigen in keinem Fall zur Reklamation. Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu überprüfen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftliche Anzeige zu machen; § 377 HGB gilt uneingeschränkt. In allen anderen Fällen ist bei offen zu Tage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Für durch Unklarheit des Auftrages entstandene Fehler haften wir nicht. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht dazu, die gesamte Lieferung zu reklamieren. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist eine Neuherstellung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung vorzunehmen. Misslingen Neuherstellung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung oder sind wir dazu nicht bereit, oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Preises zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensansprüche geltend macht. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Wir können darüber hinaus die reklamierte Ware nach freiem Ermessen, insbesondere zur Weiterverwendung als Mustermaterial verfügen.

11. Farbechtheit und Lichtstabilität

Je nach Drucktechnik und Trägermaterial, sowie dem Anwendungsbereich kann es vorkommen, dass der Druck ohne zusätzlichen Schutz nach Monaten oder Jahren durch die Umweltbelastung mehr oder weniger stark ausbleicht. Je nach Anwendung geben wir dem Besteller daher eine Gewährleistung von 2-5 Jahren im Außenanwendungsbereich und zwischen 5-10 Jahren im Innenbereich. Genaue Zeitangaben findet der Besteller in jeweiligen von uns erstellten Auftragsbestätigungen. Für mögliche nach dem Stand der Technik unvermeidbaren Farb- oder Kontrastveränderungen, die auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch entstehen können, wird keine Haftung übernommen.

12. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an sämtlichen Waren bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch für etwaigen Kontokorrentsaldo zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf die von uns gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern oder weiterverarbeiten. Eine Verarbeitung oder Umbildung durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Auftraggeber tritt hiermit alle ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehende Forderung an uns ab. Im Falle der Vertragsverletzung durch den Besteller, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges, können wir die Rückgabe der gelieferten Waren verlangen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten, die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen.

13. Erfüllungsort

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden ist Würzburg, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, oder wenn der Kunde bei Vertragsabschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand: Januar 2018

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